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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wann meldet Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung?

    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen. Dies geschieht in der Regel vor dem ersten Arbeitstag. Die genauen Fristen können je nach Land und Versicherungsträger variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer von Anfang an versichert sind. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Arbeitgeber an die zuständige Versicherungsstelle oder Behörde wenden.

  • Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber?

    Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber? In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung die einzige Versicherung, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird. Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens. Arbeitnehmer müssen sich nicht selbst um den Abschluss oder die Beitragszahlung kümmern, da dies alleinige Aufgabe des Arbeitgebers ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen.

  • Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt?

    Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt? In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen auch Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Die genauen Leistungen und Kosten variieren je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Es ist wichtig, sich über die Versicherungsleistungen, die der Arbeitgeber übernimmt, im Vorfeld zu informieren, um mögliche Kostenfallen zu vermeiden.

  • Warum will der Arbeitgeber die Corona-Prämie nicht auszahlen?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber die Corona-Prämie möglicherweise nicht auszahlen möchte. Ein Grund könnte finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens sein, die es ihm nicht erlauben, zusätzliche Zahlungen zu leisten. Ein anderer Grund könnte sein, dass der Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Prämie nicht erfüllt sieht oder dass er der Meinung ist, dass die Prämie nicht gerechtfertigt ist. Es ist wichtig, die genauen Gründe des Arbeitgebers zu erfragen, um eine klare Antwort zu erhalten.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung
    Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung

    Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung , Dieses Buch beantwortet Fragen, die sich jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin stellen sollte! Die erfahrenen Autoren Carsten Laschet und Franz Held geben einen Überblick über die Grundgebote der Geschäftsführungstätigkeit von der Risikominimierung über die Haftungsprophylaxe bis zur Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken. Neben der Darstellung von Unternehmens-D&O-Versicherungslösungen werden auch die Möglichkeiten individueller Absicherung durch persönliche D&O-Policen erläutert. So gibt das Buch neben praktischen Tipps zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der Vermeidung persönlicher Inanspruchnahmen auch eine Entscheidungshilfe für bedarfsgerechten D&O-Versicherungsschutz. Neu in der 4. Auflage: Zwei Sonderbeiträge der Gastautoren Dr. Wolfram Desch zum Thema "Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung" sowie Oliver Lange zum Thema "Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?". , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 69.80 € | Versand*: 0 €
  • Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe
    Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe

    Beschreibung: - Der 4-stellige Kombinationsschutz bietet freie Kombinationseinstellung. Der Kombinationscode kann beliebig oft zurückgesetzt werden, mit bis zu 10.000 verschiedenen Kombinationen. - Ausgezeichnetes Design, geeignet für Schließfächer in der Schule, Sportschränke, Zäune, Werkzeugkästen, Koffer und Schließfächer. - Kann als Passwort-Türschloss oder Schlüssel-Sicherheitsschließfach verwendet werden, langlebig und praktisch. - Ohne Schlüsselpflicht kann es Ihr Leben einfacher, sicherer und komfortabler machen. - Aufgrund seiner Wetterfestigkeit ist es auch in den härtesten Umgebungen zuverlässig und sicher. Spezifikation: - Material: Zinklegierung - Für dich: Ca.. 65*29*12mm - Betriebsanleitung: - Sie können die Kombination als Ihre eigene beibehalten oder gemäß den folgenden Schritten eine neue festlegen: - 1: Lassen Sie die Zifferblätter auf der Öffnungskombination 0-0-0-0 und ziehen Sie den Bügel heraus - 2: Drehen Sie den Schäkel um 90 ° und drücken Sie ihn so weit nach unten, wie er geht. Beachten Sie jedoch vor dem Herunterdrücken des Bügels, dass die Schlüsselnut am Bügel mit der Kerbe am Schlosskörper ausgerichtet sein muss - 3: Halten Sie den Bügel gedrückt und stellen Sie die Zifferblätter auf Ihre eigene Kombination ein - 4: Lösen Sie den Bügel und kehren Sie in die reguläre Position zurück. Ihr neues Schloss öffnet sich nun mit Ihrer persönlichen Zahlenkombination - Um eine neue Kombination zurückzusetzen, wiederholen Sie bitte die Schritte 1 bis 4 oben. Bitte merken Sie sich Ihre neue Kombination Paket beinhaltet: 1 Stück 16H 4-stelliges Zahlenkombinationsschloss

    Preis: 6.49 € | Versand*: 0.0 €
  • Das Kim-Trump-Risiko - Wie Nordkorea und die Großmächte unsere Sicherheit verspielen.
    Das Kim-Trump-Risiko - Wie Nordkorea und die Großmächte unsere Sicherheit verspielen.

    Ist die Aussicht auf Entspannung echt oder ist auch das nur eine Finte des brutalen Diktators? Reichart nimmt Sie mit zu den Frontlinien des Konflikts und verdeutlicht, wie groß die Bedrohung durch eine nukleare Katastrophe nach wie vor ist.

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    Preis: 9.01 € | Versand*: 1.99 €
  • Warum zahlt der Arbeitgeber die Corona-Prämie nicht aus?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber die Corona-Prämie nicht auszahlt. Möglicherweise hat das Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten und kann sich die Prämie nicht leisten. Es könnte auch sein, dass der Arbeitgeber die Prämie nicht für gerechtfertigt hält oder dass es Unstimmigkeiten bei der Umsetzung der Prämienzahlung gibt.

  • Bei welcher Versicherung zahlt der Arbeitgeber alleine?

    Bei welcher Versicherung zahlt der Arbeitgeber alleine? In der Regel zahlt der Arbeitgeber alleine die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Versicherung dient dazu, Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abzusichern. Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, die der Arbeitgeber für seine Beschäftigten abschließen muss. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit eine Sozialversicherung, bei der die Kosten allein vom Arbeitgeber übernommen werden.

  • Wer bezahlt die Versicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

    Die Frage, wer die Versicherung bezahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter. Dies ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann jedoch auch einen Teil der Beiträge selbst übernehmen, je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Es gibt auch Versicherungen, bei denen der Arbeitnehmer die gesamten Beiträge selbst zahlen muss, wie beispielsweise private Krankenversicherungen. Letztendlich ist es wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherung zu überprüfen, um zu klären, wer die Beiträge übernimmt.

  • Wie können Arbeitgeber die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten?

    Arbeitgeber können die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten, indem sie regelmäßige Sicherheitsschulungen für ihre Mitarbeiter anbieten, die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften überwachen und sicherstellen, dass alle Arbeitsgeräte regelmäßig gewartet werden. Zudem sollten sie ein offenes Kommunikationsklima schaffen, in dem Mitarbeiter Bedenken oder Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz äußern können.

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